§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, insbesondere Mietverträge, zwischen Herrn Reimund Eisenkrämer und/oder Frau Birgit Eisenkrämer, Paulsstraße 110, 54470 Lieser (im Folgenden Vermieter genannt) und Gästen, die die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten im ersten Obergeschoss des vorgenannten Anwesens (im Folgenden Ferienwohnung genannt) reservieren, verbindlich buchen und/oder tatsächlich nutzen (im Folgenden Mieter genannt) sowie für die Nutzung der Internetseite www.zur-paulskirche.de, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch.
§2 Vertragsschluss
a) Anfrage, Reservierung und verbindliche Buchung
Mieter können Buchungsanfragen für die Ferienwohnung telefonisch (s. §2a1), postschriftlich (s. §2a2) oder auf elektronischem Weg (s. §2a 3,4,5) an die Vermieter richten. Im Fall einer Anfrage seitens des Mieters unterbreitet der Mieter den Vermietern ein eindeutiges Vertragsangebot. In diesem Fall unternehmen die Vermieter geeignete Maßnahmen, die Ferienwohnung für den angefragten Mietzeitraum vorläufig für den Mieter zu reservieren. Eine verbindliche, zahlungspflichtige Buchung kommt zustande, nachdem die Vermieter die Anfrage angenommen und positiv beantwortet haben und der Mieter seine dann Buchung samt der Anerkennung Zahlungspflicht nochmals gegenüber den Vermietern eindeutig bestätigt hat. Die vorläufige Reservierung erlischt, sofern innerhalb von 24 Stunden nach positiver Anfrageantwort seitens der Vermieter keine Bestätigung des Mieters erfolgt ist.
1) Eine telefonische Buchungsanfrage ist an die Rufnummer 06531/6792 (deutsches Festnetz) zu richten. Die Kosten für die Fernsprechverbindung trägt der anfragende Mieter.
2) Eine postschriftliche Buchungsanfrage ist an die unter §1a angegebene Adresse mit Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift sowie einer aktuellen Telefonnummer des Mieters sowie der erwarteten Anzahl der erwachsenen Gäste sowie der erwarteten Anzahl der Kinder und dem An- und Abreisetag zu richten. Im Fall des postschriftlichen Verkehrs genügt zur Einhaltung der Frist bezüglich der Bestätigung der verbindlichen Buchung durch den Mieter die rechtzeitige Absendung der Bestätigung. Die Kosten für sämtlichen Schriftverkehr trägt der Mieter.
3) Eine Buchungsanfrage per elektronischer Post (E-Mail) kann mit den geforderten Angaben an die E-Mail-Adresse info@zur-paulskirche.de erfolgen.
4) Eine Buchungsanfrage kann außerdem über das Buchungssystem auf der Internetseite www.zur-paulskirche.de/Online-buchen erfolgen.
5) Eine Buchungsanfrage ist im Übrigen über externe Dienstleister möglich. Insbesondere über fewo-homeaway.com, tripadvisor.com, airbnb.com und deren angeschlossene Internetplattformen. Die Auflistung ist nicht abschließend. Es gelten gegebenenfalls deren entsprechende Geschäftsbedingungen. Über diese hat sich der Mieter eigenverantwortlich zu informieren.
b) Bei allen Wegen der Buchungsanfrage werden alle erhobenen Daten des Mieters inklusive personenbezogener Daten elektronisch gespeichert. Die Daten werden unter anderem im Buchungssystem des Drittanbieters beds24.com gespeichert und verarbeitet. Damit erklärt sich der Mieter bei der Buchung ausdrücklich einverstanden. Der Mieter erklärt mit einer Anfrage widerruflich sein Einverständnis zur Datennutzung und Verarbeitung zu Zwecken der Ferienwohnungsverwaltung, Buchhaltung und zu Werbezwecken. Die Vermieter unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, die Daten vor Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Dem Mieter ist jedoch bekannt, dass ein Restrisiko des Datenverlusts beziehungsweise des Bekanntwerdens persönlicher Daten bei der elektronischen Verarbeitung und Speicherung der Daten insbesondere durch möglichen Einfluss Krimineller bleibt. Die Löschung der personenbezogenen Daten kann nach Beendigung des Mietverhältnisses, frühestens jedoch nach Zahlung des gesamten fälligen Mietzinses schriftlich bei den Vermietern beantragt werden. Ebenso kann das Einverständnis zur Nutzung der Daten zu Werbezwecken gegenüber den Vermietern widerrufen werden. Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben werden zur Ferienwohnungsverwaltung erforderliche Daten des Mieters gegebenenfalls erst nach Ablauf gesetzlicher Fristen gelöscht.
§ 3 Allgemeine Mietbedingungen:
a) Sorgfalt
Die Ferienwohnung und das gesamte Inventar sind pfleglich zu behandeln. In der Wohnung befindliche Gegenstände dürfen im üblichen Rahmen genutzt werden, zur Verfügung gestellte Lebens- und Genussmittel dürfen verzehrt werden.
b) Maximale Belegung
Die Ferienwohnung mit einer Größe von etwa 100 Quadratmetern wird für maximal vier erwachsene Personen sowie zusätzlich maximal ein Kleinkind vermietet. Kinder ab 3 Jahren zählen nicht mehr als Kleinkind und werden in der Belegung als erwachsene Person gewertet. Für ein Kleinkind stellen die Vermieter dem Mieter kostenfrei ein Kinderreisebett zur Nutzung während der Mietzeit bereit.
c) Tatsächliche Belegung
Die Anzahl der in der Ferienwohnung untergebrachten Personen darf die in der Buchungsbestätigung angeführte Anzahl an Gästen nicht überschreiten.
d) Sicherheit und Brandschutz
Der Mieter und alle Gäste verpflichten sich, auf die Einhaltung allgemeinbekannter Sicherheits- und Brandschutzregeln zu achten. Dazu gehören insbesondere der ordnungsgemäße Verschluss und die Verriegelung von Außentüren der Wohnungseinheit sowie des Gebäudes sowie aller Fenster beim Verlassen des Gebäudes, die Beachtung strengsten Rauchverbots im gesamten Gebäude, die Beachtung strengsten Verbots von offenem Feuer im Gebäude, die ausschließlich sachgemäße Nutzung des vorhandenen Holzofens, die sachgemäße Nutzung aller Elektrogeräte im und am Gebäude. Die Gäste verpflichten sich, bei mitgebrachten Elektrogeräten die einwandfreie Funktion sowie die geprüfte Sicherheit (CE-/GS-Zeichen, etc.) des jeweiligen Geräts sicherzustellen, bevor es in Betrieb genommen wird.
e) Umweltschutz
Der Mieter und alle Gäste verpflichten sich, allgemeinbekannte Umweltaspekte bei der Nutzung der Wohnung zu beachten. Dazu gehören insbesondere der verantwortungsvolle Umgang mit elektrischen Geräten (Stromverbrauch) und der Heizung.
f) Abfall und Mülltrennung
Der Mieter und alle Gäste verpflichten sich, anfallenden Abfall in die bereitstehenden Behälter zu entsorgen. Es ist auf Mülltrennung zu achten. Wertstoffe (Kunststoffe, etc.) werden im Gelben Sack entsorgt (Aufschrift auf den Säcken beachten), Papier wird getrennt in das entsprechende Behältnis entsorgt und Restmüll in den vorhandenen Restmüllbehälter. Die Vermieter nehmen volle Abfallbehälter entgegen und stellen leere zur Verfügung. Die Entsorgung von Hygieneprodukten, Abfällen, Essensresten, schädlichen Substanzen, Fetten o.ä. in Dusche, Toilette, Badewanne oder Waschbecken ist untersagt.
g) Haustiere
Haustiere sind in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Die Vermieter können Ausnahmen in Einzelfällen gewähren, in diesem Fall sind eine schriftliche Zusage und die Unterzeichnung einer separaten Vereinbarung seitens des Mieters erforderlich.
h) Reinhaltung
Für die Reinhaltung der Wohnung während der Mietzeit ist grundsätzlich der Mieter verantwortlich.
i) Lüftung
Alle Räume der Ferienwohnung sind vom Mieter mindestens zweimal am Tag für mindestens fünf Minuten durch das Öffnen von Fenstern und/oder Balkontüren stark zu lüften, um etwaiger Schimmelbildung vorzubeugen.
j) Die separat aushängende und bei Check-In vorgelegte Hausordnung ist zu beachten.
§ 4 Mietpreise
a) Die Preisgestaltung für den Mietpreis der Ferienwohnung ist frei und obliegt allein den Vermietern. Es gilt jeweils der bei der verbindlichen Buchung vereinbarte Mietpreis.
d) Die aktuellen Standard-Mietpreise sind auf der Internetseite der Ferienwohnung unter www.zur-paulskirche.de/Preise-Ausstattung/ einzusehen. Die Mietpreise gelten pro Ferienwohnung und Nacht.
b) Je nach Buchungskanal können die Mietpreise auch für denselben Zeitraum von anderen Kanälen abweichen. Insbesondere bei externen Anbietern ist mit abweichenden Mietpreisen zu rechnen.
c) Die Vermieter garantieren den günstigsten Mietpreis, der per Direktbuchung beim Vermieter erreicht werden kann, über die Online-Buchungssoftware auf der Internetseite www.zur-paulskirche.de. Externe Anbieter und Vermittler sind von dieser Garantie ausgenommen.
d) Der voraussichtliche Mietpreis wird dem Mieter bei Buchungsanfrage über die Online-Buchungssoftware auf der Internetseite www.zur-paulskirche.de bereits im Anfrageprozess mitgeteilt, bei anderen Buchungsanfragen (mit Ausnahme bei Drittanbietern) spätestens bei der positiven Beantwortung der Buchungsanfrage seitens der Vermieter. Bei Bestätigung durch den Mieter und damit bei verbindlicher Buchung gilt der genannte Mietpreis verbindlich als vereinbart. Bei der Buchung über Drittanbieter gelten deren jeweilige Geschäftsbedingungen.
e) Der komplette, fällige Mietpreis für den gesamten Aufenthalt ist vom Mieter bei Schlüsselübergabe am Anreisetag in bar zu zahlen. Bei verbindlicher Buchung und Vorauszahlung über Drittanbieter entfällt die Barzahlung.
f) Bei späterer Anreise oder früherer Abreise ist der komplette vereinbarte Mietpreis für die vereinbarte Mietzeit zu entrichten. Eine Erstattung – auch teilweise – erfolgt nicht.
g) Im Mietpreis sind neben Übernachtungskosten und Endreinigung auch die zur Nutzung während der Mietdauer bereitgestellte Bettwäsche, Handtücher. Geschirrtücher, Spül- und Putzmittel sowie Müllbeutel enthalten. Ebenso sind sämtliche Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung im Mietpreis enthalten.
h) Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Mietpreisminderung. Mängel an der Ferienwohnung sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Der Gast gewährt dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Kann ein Mangel an der Ferienwohnung nicht in angemessener Frist behoben werden, steht dem Mieter eine Entschädigung in Form eines Preisnachlasses entsprechend der prozentualen Beeinträchtigung der Nutzung der Ferienwohnung zu.
§ 5 An- und Abreise
a) Die vereinbarten An- und Abreisetermine sind bindend.
b) Die Mietzeit beginnt am Anreisetag um 14.00 Uhr und endet am Abreisetag um 11.00 Uhr.
c) Der Gast teilt dem Vermieter spätestens 48 Stunden vor Anreise die voraussichtliche Ankunft am Anreisetag mit.
d) Die Schlüsselübergabe von je einem Haustür- und einem Wohnungsschlüssel erfolgt nach individueller Absprache, vornehmlich bei Ankunft des Gastes.
e) Die Ferienwohnung ist von den Gästen am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu verlassen. Bei Abreise ist die Küche der Ferienwohnung in dem Zustand zu hinterlassen, in dem sie bei Anreise vorgefunden wurde. Die restliche Wohnung ist besenrein zu übergeben.
f) Die Schlüsselübergabe am Abreisetag erfolgt nach Abnahme der Wohnung durch die Vermieter. Bei Abreise ist der Schlüssel zurückzugeben. Bei Verlust des Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die gesamte Schlüsselanlage des Gebäudes und der Wohnungseinheiten auf Kosten des Mieters zu ersetzen.
§ 6 Stornierung
a) Entsprechend geltendem deutschen Recht besteht bei Reiseverträgen (wie der Buchung einer Ferienwohnung) kein generelles Widerrufsrecht. Der Mieter hat jedoch das Recht auf Stornierung seiner Reise.
b) Der Mieter hat das Recht, eine noch nicht von den Vermietern positiv beantwortete Buchungsanfrage kostenfrei zu stornieren. Es genügt eine formlose schriftliche Stornierung über die unter §2c/d genannten Kontaktmöglichkeiten.
c) Eine von den Vermietern bereits positiv beantwortete Buchungsanfrage kann vom Mieter ebenfalls formlos schriftlich storniert werden, wenn die Buchung vonseiten des Mieters noch nicht verbindlich bestätigt wurde.
d) Eine bereits beiderseits bestätigte Buchung kann vom Mieter schriftlich storniert werden. Storniert der Mieter eine bereits beiderseits bestätigte und verbindliche Buchung, ist an die Vermieter ein Schadensersatz (Stornoentschädigung) zu entrichten. Entsprechend deutscher Gesetzgebung (§ 537 BGB) ist der Mieter zur Entrichtung der Miete auch dann verpflichtet, wenn er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts der Mietsache gehindert wird. Der Wert der seitens der Vermieter ersparten Aufwendungen (bspw. Reinigungskosten, Energiekosten) etc) und diejenigen Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs (erfolgreiche Vermietung an einen anderen Mieter im stornierten Buchungszeitraums) werden angerechnet. Pauschal wird eine Stornoentschädigung in Höhe von 90 v.H. des Gesamtmietpreises für stornierte Buchungen erhoben, sofern eine anderweitige Verwertung des Gebrauchs nicht erzielt werden kann. Dem Mieter wird das Recht gewährt, einen eventuell geringeren entstandenen Schaden nachzuweisen.
e) Die Vermieter gewähren dem Mieter eine reduzierte Zahlungspflicht im Fall einer Stornierung, vorausgesetzt die Stornierung erfolgt frühzeitig vor Anreise. Die Höhe der zu entrichtenden Stornoentschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung.
1.) Storniert der Mieter seine Buchung spätestens sechs Kalendermonate vor dem verbindlich vereinbarten Anreisetag, beträgt die Entschädigung die Höhe des vereinbarten Mietpreises für die erste gebuchte Nacht.
2.) Storniert der Mieter seine Buchung in einem kürzer zum Anreisetag liegenden Zeitraum gilt folgende Staffelung (mindestens jedoch der Mietpreis für eine Übernachtung):
- bis zum 91. Tag vor Anreisetag: 20 v.H. des Gesamtmietpreises;
- bis zum 33. Tag vor Anreisetag: 50 v.H. des Gesamtmietpreises;
- bis zum 14. Tag vor Anreisetag: 70 v.H. des Gesamtmietpreises;
- 13 Tage vor Anreisetag bis Anreisetag oder bei Nichterscheinen ohne Stornierung: 90 v.H. des Gesamtmietpreises.
f) Die Erklärung zur Stornierung ist von dem Tag an wirksam, an dem die Stornierung schriftlich bei den Vermietern eingeht. Dem Mieter wird vor der Buchung der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung empfohlen.
d) Die Vermieter sind frei, eine nicht bestätigte Buchungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen und damit die Reservierung zu stornieren. Eine Stornierung einer bereits beiderseits bestätigten Buchung durch die Vermieter ist unter besonderen Umständen möglich. Insbesondere in folgenden Fällen:
- Die Ferienwohnung ist unerwarteter Weise im vereinbarten Zeitraum nicht nutz- beziehungswese bewohnbar, beispielsweise aufgrund höherer Gewalt wie Unwetterfolgen, Brand, Wasserschaden, etc.;
- Die Vermieter sind nicht in der Lage, die Vermietung und Betreuung des Objekts vor Ort durchzuführen, beispielsweise aus Gesundheitlichen Gründen;
- Kenntnisse der Vermieter über den Mieter oder die Gäste lassen nachvollziehbare, nicht unerhebliche Zweifel an der Aufrichtigkeit und/oder Rechtschaffenheit des Mieters oder der Gäste zu, beispielsweise konkrete Hinweise auf die Beteiligung an Straftaten (auch Vorhaben, auch hinreichende Verdachtsmomente), Mitgliedschaft in einer offensichtlich radikalen oder extremistischen Vereinigung oder Gruppierung, etc.
Im Fall einer Stornierung einer bestätigten Buchung seitens der Vermieter verzichtet der Mieter auf etwaige Schadensersatzforderungen gegenüber dem Vermieter unabhängig von möglichem Rechtsanspruch. Die Vermieter werden im Fall einer ihrerseits erfolgten Stornierung im zumutbaren Rahmen und auf Anfrage des Mieters versuchen, dem Mieter bei der Suche nach einer geeigneten, vergleichbaren Ersatzunterkunft in der Region Eifel-Mosel-Hunsrück zu helfen. Bei Buchung und Vorauszahlung über Drittanbieter gelten deren Geschäftsbedingungen für etwaige Erstattungen.
§ 7 Haftung
a) Die Benutzung der Ferienwohnung und aller in ihr befindlichen Gegenstände, des Grundstücks und aller Einrichtungen auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr.
b) Der Vermieter haftet nicht für in der Ferienwohnung verbliebene Gegenstände der Gäste, insbesondere nicht für Wertgegenstände.
c) Kraftfahrzeuge (PKW, Motorräder) dürfen im Hof des Anwesens auf der rechten Seite entlang der Mauer geparkt werden. Soweit dem Mieter ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück abgestellten oder rangierenden Kraftfahrzeugen und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 8 Schäden und Beschädigungen
a) Entstehen während der Mietzeit Schäden in der Ferienwohnung (inklusive aller Gegenstände) oder am Gebäude oder Anlagen des Grundstücks, kann der Mieter für diese Schäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts beziehungsweise der Reparaturkosten haftbar gemacht werden.
b) Entstandene Schäden sind unverzüglich den Vermietern zu melden.
c) Eine Inventarliste ist in der Wohnung ausgelegt. Der Mieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit bei Bezug der Ferienwohnung zu überprüfen und etwaige Schäden an gelisteten Gegenständen oder das Fehlen von gelistetem Inventar unverzüglich den Vermietern anzuzeigen. Der Mieter haftet für Abhandenkommen oder Beschädigung von Inventar und/oder Möblierung der gemieteten Wohnung, sofern der Mieter eine Beschädigung oder Fehlen von Inventar nicht bei Übernahme der Wohnung angezeigt hat.
d) Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, so werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
e) Ein Verlust eines oder mehrerer Schlüssel zum Gebäude oder der Ferienwohnung ist umgehend den Vermietern zu melden. Entsprechend § 5 f haftet der Mieter für den entstandenen Schaden (Schließanlagenaustausch).
§ 9 Internet und Drahtlosnetzwerk
a) In der Ferienwohnung ist ein kabelloser Internetanschluss (WLAN) vorhanden. Grundsätzlich ist das Netzwerk in allen Räumen der Ferienwohnung verfügbar. Die durchschnittliche Geschwindigkeit des Internetanschlusses beträgt mindestens 20.000 kbit/s (Downstream). Eine Garantie für die Verfügbarkeit und Geschwindigkeit des Internetanschlusses und des Netzwerks im Haus wird nicht gegeben.
b) Im Wohn-Esszimmer steht ein Desktop-Computer mit kabelgebundenem Anschluss an das Internet zur Verfügung. Das angeschlossene Netzwerkkabel des Computers darf zur Verbindung eines eigenen Computers des Mieters am Arbeitsplatz genutzt werden. Nach Nutzung ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
b) Zur Nutzung des WLAN-Netzwerks und/oder des stationären Computers ist die Unterzeichnung einer gesonderten Nutzungsvereinbarung durch den Mieter beim Check-In erforderlich. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung erhält der Mieter die erforderlichen Zugangsdaten.
§ 10 Kündigung und Verstöße
a) Der Mietvertrag nach §2 kann durch Stornierung laut § 6 außer Kraft gesetzt werden. Des weiteren gilt §4f ergänzend.
b) Eine außerordentliche und fristlose Kündigung kann vom Vermieter außerdem bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Mieters oder anderer zugehörigen Gäste der Ferienwohnung während der Mietdauer des Mieters gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen die Hausordnung ausgesprochen werden. Im Fall einer fristlosen Kündigung haben der Mieter und alle Gäste die Ferienwohnung unverzüglich zu verlassen, die Schlüssel den Vermietern auszuhändigen und das Grundstück unverzüglich zu verlassen. Im Fall einer fristlosen Kündigung wird gegen den Mieter und gegen alle zugehörigen Gästen ein lebenslanges Hausverbot ausgesprochen. Der Anspruch der Vermieter auf vollständige Zahlung des vereinbarten Mietpreises sowie etwaige Schadensersatzforderungen, etc. bleibt unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Bernkastel-Kues vereinbart.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht als vereinbart.
c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Teile daraus berührt die Gültigkeit der restlichen Teile der jeweiligen Bestimmung sowie die der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand: 29. Januar 2016